Erklärung zur Barrierefreiheit — Pflicht nach §14 BFSG und häufigste Abmahnfalle
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Pflichtdokument, das nach §14 BFSG auf jeder barrierefreiheitspflichtigen Website veröffentlicht werden muss. Sie dokumentiert den Accessibility-Status der Website, nennt bekannte Einschränkungen und bietet einen Feedback-Kanal für betroffene Nutzer.
Pflichtinhalt nach Anlage 3 BFSG
Die Erklärung muss folgende 7 Pflichtpunkte enthalten:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
- Konformitätsstatus (vollständig / teilweise / nicht konform)
- Nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung
- Datum der Erstellung oder letzten Überprüfung
- Feedbackmechanismus (E-Mail oder Formular)
- Link zur Durchsetzungsstelle (MLBF)
- Kontaktstelle für Barrierefreiheitsanfragen
Wo muss die Erklärung veröffentlicht werden?
Die Erklärung muss auf der Website gut auffindbar sein — idealerweise im Footer verlinkt, unter einer URL wie /erklaerung-zur-barrierefreiheit oder /accessibility-statement.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Leerer Konformitätsstatus ohne konkrete Angaben
- Fehlendes Datum der letzten Überprüfung
- Kein funktionierender Feedback-Kanal
- Fehlender Link zur MLBF-Durchsetzungsstelle
- Kopierten Muster-Erklärungen ohne Anpassung auf die eigene Website
BFSG-Guard: Rechtssichere Erklärung in 3 Minuten
BFSG-Guard generiert die vollständige, MLBF-konforme Erklärung zur Barrierefreiheit nach einem einfachen Formular — alle 7 Pflichtpunkte nach Anlage 3, mit aktuellem Datum und Feedback-Mechanismus.
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