MLBF-Kontrollen 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Das Marktüberwachungs- und Landesamt (MLBF) Sachsen-Anhalt ist zuständig für BFSG-Kontrollen. Wie läuft eine Prüfung ab? Welche Bußgelder drohen? Und wie bereiten Sie sich vor?
MLBF-Kontrollen 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die meisten Unternehmen vollständig wirksam. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist das Marktüberwachungs- und Landesamt für Barriere- und Fernabsatz (MLBF) Sachsen-Anhalt. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Das MLBF: Die zuständige Behörde
Das MLBF in Halle (Saale) wurde als nationale Marktüberwachungsbehörde für BFSG-Belange eingerichtet. Es ist bundesweit zuständig — unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Aufgaben des MLBF:
- Überwachung der BFSG-Konformität
- Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden
- Anlassbezogene und stichprobenartige Überprüfungen
- Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen
- Anordnung von Abhilfemaßnahmen
Wie läuft eine MLBF-Kontrolle ab?
Schritt 1: Auslöser der Prüfung
Kontrollen erfolgen entweder:
- Stichprobenartig: Das MLBF prüft Websites im Rahmen von Kampagnen
- Anlassbezogen: Eine Person mit Behinderung oder ein Verband beschwert sich
- Systematisch: Branchenfokus (z.B. alle großen Online-Lebensmittelhändler)
Schritt 2: Automatisierter Vorab-Scan
Das MLBF verwendet eigene Scan-Tools (basierend auf Axe und Lighthouse), um offensichtliche WCAG-Verstöße zu identifizieren. Dieser Scan erfolgt ohne Vorankündigung.
Schritt 3: Anforderung von Unterlagen
Bei Verdacht auf Nicht-Konformität fordert das MLBF Unterlagen an:
- Aktuelle Barrierefreiheitserklärung
- Konformitätsbewertungsunterlagen
- Technische Dokumentation (falls zutreffend)
Sie haben typischerweise 4–6 Wochen zur Vorlage.
Schritt 4: Technische Tiefenprüfung
Bei begründetem Verdacht führt das MLBF eine manuelle Prüfung durch, oft mit:
- Screenreader-Tests (NVDA + Chrome, JAWS + IE Edge)
- Keyboard-Navigation-Tests
- Farbkontrast-Messungen
- Formularvalidierung
Schritt 5: Bußgeldverfahren oder Abhilfeanordnung
Je nach Befund:
- Keine Konformität, erste Prüfung: Abhilfeanordnung mit Frist (typisch 3–6 Monate)
- Wiederholter Verstoß oder schwerwiegend: Bußgeld bis 100.000 Euro
- Irreführende Konformitätserklärung: Erhöhtes Bußgeld, UWG-relevanz
Wer ist prüfpflichtig?
Das BFSG gilt für:
| Unternehmen | Pflicht | |-------------|---------| | Online-Shops > 10 Mitarbeiter und > 2 Mio. € Umsatz | Vollständige BFSG-Pflicht | | B2B-Software > 10 Mitarbeiter und > 2 Mio. € Umsatz | EN 301 549 Pflicht | | Kleinstunternehmen (≤ 10 MA oder ≤ 2 Mio. €) | Ausnahme, aber freiwillig empfohlen | | Öffentliche Auftraggeber | Bereits seit 2020 BITV 2.0-pflichtig |
Achtung: Die Schwellenwerte beziehen sich auf Ihr Unternehmen insgesamt, nicht nur auf den Online-Kanal.
Was jetzt konkret zu tun ist
Sofortheft: Diese 4 Punkte innerhalb von 30 Tagen
- BFSG-Guard Scan durchführen: Identifizieren Sie kritische Verstöße auf Ihrer Startseite, einer Produktseite und Ihrem Checkout
- Barrierefreiheitserklärung erstellen: Pflicht — Fehlen dieser Seite ist selbst ein BFSG-Verstoß
- Feedback-Mechanismus einrichten: Nutzer müssen Barrierefreiheitsprobleme melden können
- Intern zuständige Person benennen: Das MLBF kann nach einer Ansprechperson fragen
Mittelfristig: Echte technische Konformität
Kritische Fehler aus dem Scan beheben, technische Dokumentation aufbauen, Entwickler schulen.
Das Beschwerderecht von Nutzern
Jede Person mit Behinderung kann eine Beschwerde beim MLBF einreichen — ohne Klage, direkt per Formular. Das MLBF ist zur Bearbeitung verpflichtet. Dieser niedrigschwellige Beschwerdeweg ist neu im deutschen Recht und macht die BFSG-Durchsetzung deutlich effektiver als bisherige Regelungen.
Fazit: Behörde ist aktiv
Das MLBF hat seinen Betrieb aufgenommen und führt bereits erste Kontrollen durch. Der Zeitpunkt zur Vorbereitung ist jetzt — denn im Beschwerde- oder Kontrollfall hilft nur tatsächliche Konformität, nicht guter Wille.
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